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Die stämme server erstellen illegal?? soso
#21
(12.09.2010, 23:03)Technikfreak Wrote:
(26.04.2010, 14:47)pL4n3 Wrote: InnoGames weiß bereits bescheid, ich habe aber noch nichts gehört. Ich werde mal bei den DS-Entwicklern nachfragen, wie der Stand der Dinge ist.

Was mich schon lange mal interessiert. Wie kann InnoGames überhaupt Urheberrechte für DieStämme ableiten, wo doch die
Basis dafür (Tribal Wars / Devana) als OpenSource deklariert ist.
Ich habe mal gehört, dass es nicht statthaft ist, komerzielle Versionen
aus OpenSource-Projekten herauszuarbeiten?

Wie ist das in diesem Falle?

Lg
Technikfreak

Wie kommst du darauf dass TribalWars die Basis für Die Stämme ist? Die Stämme startete 2003, und wurde später ins Englische übersetzt und TribalWars genannt.
Wo bitte hast du denn gelesen dass TribalWars OpenSource ist? Und wie kommst du darauf, dass InnoGames auch nur den leisesten Hauch mit Devana zu tun hat? Devana erblickte das Licht der Welt in 2007, vier Jahre nachdem Die Stämme zum ersten Mal online ging.

(12.09.2010, 23:14)blner Wrote: um mal etwas bezüglich das entschlüsselverbots in den raum zu werfen Wink

"Die Legalität von Decompiling und von Reverse Engineering im Allgemeinen ist ein in den letzten Jahren rechtlich heftig diskutiertes Thema.

Viele Unternehmen untersagen explizit in den Lizenzbedingungen kommerzielle Software zu decompilieren, sei es auch nur zu Studienzwecken oder um die Software für den Eigengebrauch zu verändern. Solche Lizenzklauseln sind jedoch in vielen Ländern generell ungültig, da den Nutzern einer Sache gesetzlich das Recht zusteht, zur Überprüfung der Anwendungssicherheit oder zur Fehlerbehebung Reverse Engineering an einer erworbenen Software durchzuführen.

So ist es z.B. auch in Deutschland erlaubt, ein Programm zu dekompilieren, soweit dies notwendig ist, um die „Interoperabilität“ mit einem unabhängig vom ursprünglichen Programm geschaffenen Computerprogramm zu erhalten. Lizenzvereinbarungen, die dem widersprechen, sind laut dem "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" nichtig.

Oftmals dienen solche Lizenzklauseln eher dem Zweck der Abschreckung und sind somit als einseitige Willensäußerung bzw. je nach Form als prophylaktische, einseitig vorgetragene Rechtsauffassung zu verstehen, die bei unabhängiger rechtlicher Prüfung möglicherweise keine Bestätigung und somit keinen weiteren Bestand haben wird.

Benutzt man das Ergebnis eines Reverse Engineering-Vorgangs jedoch zum gewerblichen Nachbau, so wird man sich mit der großen Menge der gewerblichen Schutzrechte (z. B. Plagiat) in ähnlicher Weise konfrontiert sehen. Häufig dient das Reverse Engineering der Produktpiraterie, wobei hier natürlich nicht nur die Software-Branche betroffen ist."

Um das ganze mal rechtlich zu klären. Nach § 31 Abs. 1 UrhG darf das DSLan-Team die Nutzung der DSLan einschränken wie sie wollen. §2, §12, §23, §31, §37, §69a, §69d, §69e UrhG regeln andere Dinge wie die Bearbeitung, Dekompilierung oder sonstige Eingriffe dritter an unserem Sourcecode.
§ 31 Abs. 1 UrhG Wrote:Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.

Damit hat InnoGames rein rechlich gar nichts zu tun. Das sind unsere Spielregeln, rechtlich gesehen. Wir beugen uns jedoch "privat" InnoGames, da die InnoGames GmbH die Rechte an ihren Grafiken und Ideen hat und wir diese 1zu1 verwenden.
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#22
Da wir jetzt anfangen wie wild mit Paragraphen um uns zu schmeißen:
§69e Abs. 1 UrhG
Quote:(1) Die Zustimmung des Rechtsinhabers ist nicht erforderlich, wenn die Vervielfältigung des Codes oder die Übersetzung der Codeform im Sinne des § 69c Nr. 1 und 2 unerläßlich ist, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

1. Die Handlungen werden von dem Lizenznehmer oder von einer anderen zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms berechtigten Person oder in deren Namen von einer hierzu ermächtigten Person vorgenommen;

2. die für die Herstellung der Interoperabilität notwendigen Informationen sind für die in Nummer 1 genannten Personen noch nicht ohne weiteres zugänglich gemacht;

3. die Handlungen beschränken sich auf die Teile des ursprünglichen Programms, die zur Herstellung der Interoperabilität notwendig sind.

Durch den freien Download, der zur Verfügung gestellt wird, ist jeder, der die Source runterläd Lizenznehmer.
Wenn ich TWLan auf einem PHP5 Server laufen lassen muss, weil sonst andere Seiten auf dem Server, die ich für mein Intranet zur Verfügung stellen möchte nicht mehr funktionieren, bin ich laut Gesetz dazu berechtigt entsprechende Maßnahmen zur "Interoperabilität" durchzuführen, also decompilieren etc...

Habe aber nicht vor die OP-Codes in funktionierenden Code zu übersetzen, da ich so viel langeweile dann doch nicht habe und auch nicht wüsste, wofür ich TWLan übersetzen sollte Big Grin
Und nun hör ich mal auf zu stänkern und wünsche allen Lesern noch einen schönen Sonntag.
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#23
Die Interoperabilität von DSLan muss aber nicht mit anderen Programmen erhalten werden, denn sie ist gar nicht vorhanden. Wir stellen alle benötigten Dinge (XAMPP etc) um DSLan zum Laufen zu bringen. DSLan interagiert nicht mit auch nur einem anderen Programm in auch nur irgendeiner erdenklichen Weise, und das muss es auch nicht. Außerdem - wir stellen eine API bzw. eine Beschreibung der Funktionen zur Verfügung die man zur Toolentwicklung braucht, und auch der Rest der DSLan ist ohne Entschlüsselung nachvollziehbar (Templates, Config, etc). Informationen zur Herstellung der Interoperabilität sind nicht erforderlich, daher muss man sie auch nicht erhalten. Bedingung Nr. 2 ist damit nicht erfüllt.
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#24
The API documentation is obsolete. Should I write a new one?
I could add parameter descriptions too.
Found my post helpful? Rate me Big Grin
Project: creating a compact and easy to setup DSLan (Linux) (Windoze is in development)
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#25
(08.11.2010, 21:29)Lekensteyn Wrote: The API documentation is obsolete. Should I write a new one?
I could add parameter descriptions too.

Do it! Please! Smile
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#26
(09.11.2010, 16:44)Kevz Wrote:
(08.11.2010, 21:29)Lekensteyn Wrote: The API documentation is obsolete. Should I write a new one?
I could add parameter descriptions too.

Do it! Please! Smile

With permission from Chrissi Wink
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#27
I hope YES! Because the existing documentation is not very clear.. :/
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#28
That's true, Lekensteyn, it's very obsolete... (hey, I didn't write it *cough*) - you may of course write it.
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