14.11.2009, 19:21
Naja - je nach dem kommt man damit durch, da ist das gesetz interpretationssache (da es ja nicht-kommernziell).
Aber nicht DU legst das aus sondern im ernstfall dann halt der richter
Grundlegend heißt es:
Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
Demnach sollte man das schon richtig angeben - auch wenns nur "nicht-kommernziell" ist...spätestens mit der allerersten werbeeinblendung oder sonstige möglichkeiten geld einzunehmen greift die Impressumspflicht - und die sagt eindeutig das die daten leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar sowie ständig verfügbar sein müssen....
demnach ist das Impressum von yannici nach dem TMG ungültig
Aber ist ja eh eure sache - die wahrscheinlichkeit das euch irgendjemand deswegen was will ist eh eher gering...aber halt sehr wohl möglich
Aber nicht DU legst das aus sondern im ernstfall dann halt der richter
Grundlegend heißt es:
Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
Demnach sollte man das schon richtig angeben - auch wenns nur "nicht-kommernziell" ist...spätestens mit der allerersten werbeeinblendung oder sonstige möglichkeiten geld einzunehmen greift die Impressumspflicht - und die sagt eindeutig das die daten leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar sowie ständig verfügbar sein müssen....
demnach ist das Impressum von yannici nach dem TMG ungültig
Aber ist ja eh eure sache - die wahrscheinlichkeit das euch irgendjemand deswegen was will ist eh eher gering...aber halt sehr wohl möglich